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   BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67, 1 BvR 303/68   

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https://dejure.org/1969,44
BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67, 1 BvR 303/68 (https://dejure.org/1969,44)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1969 - 1 BvR 615/67, 1 BvR 303/68 (https://dejure.org/1969,44)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1969 - 1 BvR 615/67, 1 BvR 303/68 (https://dejure.org/1969,44)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 26, 16
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67
    Es genügt vielmehr, wenn Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Ermächtigungsvorschrift nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen aus ihrem Sinnzusammenhang mit anderen Vorschriften des Gesetzes und aus dem von der gesetzlichen Regelung insgesamt verfolgten Ziel unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ermittelt werden können (BVerfGE 8, 274 (307); 10, 20 (51); 19, 354 (362); 24, 1 (15)).

    Dieses von der gesetzlichen Regelung insgesamt verfolgte Ziel ebenso wie der Zweck der Ermächtigung selbst müssen und dürfen bei der Bestimmung ihres Ausmaßes berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 8, 274 (318); 10, 20 (51, 53)).

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67
    Es genügt vielmehr, wenn Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Ermächtigungsvorschrift nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen aus ihrem Sinnzusammenhang mit anderen Vorschriften des Gesetzes und aus dem von der gesetzlichen Regelung insgesamt verfolgten Ziel unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ermittelt werden können (BVerfGE 8, 274 (307); 10, 20 (51); 19, 354 (362); 24, 1 (15)).

    Dieses von der gesetzlichen Regelung insgesamt verfolgte Ziel ebenso wie der Zweck der Ermächtigung selbst müssen und dürfen bei der Bestimmung ihres Ausmaßes berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 8, 274 (318); 10, 20 (51, 53)).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67
    Verfassungsrechtlich ist das um so weniger zu beanstanden, als die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über den Schadensausgleich einen Bereich der gewährenden Staatstätigkeit regeln und der Gesetzgeber im Rahmen der ihm in diesem Bereich zustehenden besonders weitgehenden Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 11, 50 (60); 17, 210 (216); 23, 258 (264) in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt ist (BVerfGE 17, 1 (23)).

    Grundsätzlich mag es diesem Prinzip am ehesten entsprechen, bei der Gewährung staatlicher Leistungen den Besonderheiten jedes Einzelfalles und den individuellen Verhältnissen jedes Anspruchsberechtigten Rechnung zu tragen (vgl. auch BVerfGE 17, 1 (11)).

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67
    Ihm muß ein bestimmtes "Programm" an die Hand gegeben und damit die Grenze der von ihm zu erlassenden Regelungen festgesetzt werden (BVerfGE 18, 52 (62); 20, 257 (270)).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67
    Verfassungsrechtlich ist das um so weniger zu beanstanden, als die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über den Schadensausgleich einen Bereich der gewährenden Staatstätigkeit regeln und der Gesetzgeber im Rahmen der ihm in diesem Bereich zustehenden besonders weitgehenden Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 11, 50 (60); 17, 210 (216); 23, 258 (264) in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt ist (BVerfGE 17, 1 (23)).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67
    Verfassungsrechtlich ist das um so weniger zu beanstanden, als die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über den Schadensausgleich einen Bereich der gewährenden Staatstätigkeit regeln und der Gesetzgeber im Rahmen der ihm in diesem Bereich zustehenden besonders weitgehenden Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 11, 50 (60); 17, 210 (216); 23, 258 (264) in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt ist (BVerfGE 17, 1 (23)).
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67
    Es genügt vielmehr, wenn Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Ermächtigungsvorschrift nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen aus ihrem Sinnzusammenhang mit anderen Vorschriften des Gesetzes und aus dem von der gesetzlichen Regelung insgesamt verfolgten Ziel unter Heranziehung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ermittelt werden können (BVerfGE 8, 274 (307); 10, 20 (51); 19, 354 (362); 24, 1 (15)).
  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67
    Wohl aber muß die gesetzliche Ermächtigung mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, innerhalb welcher Grenzen ihm diese Freiheit zusteht (vgl. BVerfGE 13, 248 (255); 16, 332 (338 f.)).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67
    Wohl aber muß die gesetzliche Ermächtigung mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, innerhalb welcher Grenzen ihm diese Freiheit zusteht (vgl. BVerfGE 13, 248 (255); 16, 332 (338 f.)).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67
    Verfassungsrechtlich ist das um so weniger zu beanstanden, als die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über den Schadensausgleich einen Bereich der gewährenden Staatstätigkeit regeln und der Gesetzgeber im Rahmen der ihm in diesem Bereich zustehenden besonders weitgehenden Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 11, 50 (60); 17, 210 (216); 23, 258 (264) in weitem Umfang zum Erlaß typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt ist (BVerfGE 17, 1 (23)).
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

  • BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvL 21/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951

  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvL 28/64

    Verfassungsmäßigkeit der § 6 Abs. 3 FischG

  • BSG, 17.08.1967 - 8 RV 913/66

    Berufs- und Wirtschaftsgruppe

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Kondensmilch und sterilisierte

  • BSG, 25.07.1967 - 9 RV 892/65

    Beschränkung einer höheren Einstufung in DV § 30 Abs 3 und 4 BVG 6 - Ermittlung

  • BSG, 17.10.1967 - 9 RV 914/65

    DV § 30 Abs 3 und 4 BVG § 6 erfordert den Nachweis eines überdurchschnittlichen

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Der Gesetzgeber ist in Konstellationen der vorliegenden Art jedoch in weitem Umfang zum Erlass typisierender und generalisierender Regelungen berechtigt (vgl. schon BVerfGE 26, 16 ).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Ein solches Maß an Gestaltungsfreiheit darf dem Verordnunggeber eingeräumt werden, sofern die gesetzliche Ermächtigung, wie hier, mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, innerhalb welcher Grenzen ihm diese Freiheit zustehen soll (vgl. BVerfGE 26, 16 [30]; 29, 198 [211]).
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auch die Entstehungsgeschichte kann -- vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung -- herangezogen werden (vgl. BVerfGE 26, 16, [27] und 33, 358 [365] jeweils mit weiteren Nachweisen).
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